Mehraufwand, Material Gefahrenklassen und firmenspezifische Einrichtung
Die Idee ist, zeitliche Mehraufwendungen, aufgrund von architektonischen oder konstruktiven Besonderheiten, höheren Komplexitäten, „bewohnten Häusern oder Wohnungen“ ebenso einfach und zentral zu steuern, wie zeitliche Mehraufwendungen, weil z.B. die Bauelemente im 2. OG ausgetauscht werden müssen, die Baustelle selbst in zweiter Reihe ohne Stellflächen und Aufzug und nur zu Fuß erreichbar ist und so weiter und so fort.
Hinzu kommt die grundsätzliche firmenspezifische Anpassung der im Bereich Bauen im Bestand - durch unsere Arbeitskreise - vollständig hinterlegten Zeitansätze an Ihre internen Zeitvorgaben oder Ihre persönlichen Zeiterfahrungen.
Ebenso darf berücksichtigt werden, dass, wenn z.B. „asbesthaltige“ Gefahrenstoffe vermutet werden, nicht nur die Entsorgung und der Transport besonderen Anforderungen unterliegt, sondern auch die kalkulierten Zeiten, z.B. durch Verwendung von Schutzanzug und Atemschutzmaske, einfach deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen werden.
Material Gefahrenklassen
Der zeitliche Mehraufwand für Leistungen, welche beim z.B. Abriss von Materialien mit Gefahrenklassen erbracht werden, wird ebenfalls über einen Festwert gesteuert. Dieser ist auf 20 % Mehraufwand bei Gefahrenklasse eingestellt und wird überall dort ZUSÄTZLICH verwendet, wo Sie in der Sonderausstattung unter Mehraufwand eine Gefahrenklasse „GFK“ einstellen.
Im abgebildeten Beispiel wäre dies beim Schornstein der Fall.

Wäre Ihre Auswahl hier „Material GFK Standardaufwand“, würden unsere Standardzeiten durch Ihre 10 % erhöht werden + die 20 % zeitlicher Mehraufwand bei GFK = in der Summe 30 % mehr als im Standard des Branchenmodells.
Ist das alles?
Dort, wo die Materialgefahrenklasse NICHT bedeutet, dass spezielle Anforderungen an die Entsorgung und den Transport gestellt werden, ist dies wirklich alles.
Dort, wo die Gefahrenklasse mit hoher Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Transport und die Entsorgung hat, wird dies automatisch berücksichtigt. Die betrifft folgende Zuordnungen:
Bereich |
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ohne GFK |
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mit GFK |
Fußbodenaufbau |
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Estrich |
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Gussasphalt |
Wandbekleidung |
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Gipsplatten |
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Asbestplatten |
Deckenverkleidung |
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Gipsplatten |
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Asbestplatten |
Dacheindeckung |
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Dacheindeckung |
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Eternit mit Asbest |
Fassade |
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Fassadenverkleidung |
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Fassade mit Asbest |
Balkongeländer |
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Brüstung |
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Brüstung mit Asbest |
Treppengeländer |
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Brüstung |
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Brüstung mit Asbest |
freies Geländer |
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Brüstung |
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Brüstung mit Asbest |
Bestand Allgemein |
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Kachelofen |
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Kachelofen mit Asbest |
Bestand Allgemein |
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Nachtspeicherofen |
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Nachtspeicherofen/Asbest |
Schornstein |
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Schornsteinkopf |
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Eternit mit Asbest |
In diesen Fällen werden die notwendigen Entsorgungskosten und ebenfalls die speziellen Transportanforderungen kalkuliert. Gussasphalt aus der Entsorgungsgruppe „Bitumengemische, teerfrei“ ist in der Entsorgung teurer als Estrich aus der Entsorgungsgruppe „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“.
Noch deutlicher sind die Kostenunterschiede zwischen asbesthaltigen Plattenwerkstoffen und „gipshaltigen Baustoffen“. Hier kommt noch der Transport – zwangsweise – in „Big Bags“- bzw. „Platten-Big Bags“ automatisch hinzu.
Einstellungen unter Festwerte
