Zwangssicherung

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Partielle Zwangssicherungen – automatische Berücksichtigung notwendiger Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase

Überall dort, wo durch Abriss bzw. Aus- und Wiedereinbau partielle Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, werden diese separat in einzelnen Positionen berechnet. Die Entscheidung, wo dies notwendig ist, haben die Kollegen der Arbeitskreise, basierend auf ihren Erfahrungen und unter Berücksichtigung „was gerne mal vergessen wird“, getroffen.

 

Die partiellen Zwangssicherungen sind nicht vollumfänglich und bilden auch nicht das Anforderungsprofil der Berufsgenossenschaften ab, sondern stellen die „üblicherweise einzeln zu kalkulierenden Leistungen“ in den jeweiligen Bereichen dar.

 

Witterungsschutz

Wird die Dacheindeckung entfernt, muss der Dachstuhl geschützt werden. Dies wird automatisch kalkuliert. Werden in ein Bestandsdach neue Dachlöcher eingebracht – z.B. durch Dachflächenfenster oder Schornsteine – wird für diese automatisch ein Witterungsschutz kalkuliert. Wird der Dachstuhl abgerissen, wird automatisch eine entsprechende Schutzdachkonstruktion kalkuliert. Erfolgt ein Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS, wird automatisch das zum DG vorhandene Deckenloch geschützt. Wird ein Balkon, der ganz oder teilweise über dem Haus ist, abgerissen, erhält auch dieser Bereich automatisch einen Witterungsschutz. Wird ein Deckenloch im Bereich eines Flach- oder Gründaches eingebracht oder geschlossen – z.B. durch ein Flachdachfenster – wird automatisch ein Witterungsschutz berechnet.

 

Der Dachstuhl wird abgerissen oder angehoben

In diesen Fällen – ohne den schon vorstehend beschriebenen Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS – werden automatisch für sämtliche Bestandswände – Außenwände, Wandscheiben und Innenwände – unter Berücksichtigung ihres Materials – Holzwände, Trockenbauwände, Mauerwerkswände, Betonwände und Wände in Mischbauweise – und abhängig von ihrer Höhe, Abstützmaßnahmen kalkuliert. So ist erstens sichergestellt, dass dies nicht vergessen wird und zweitens berücksichtigt, dass der Abstützaufwand einer Kniestockwand unter 2,5 m Höhe ein gänzlich anderer ist als bei einer Giebelwand aus Mauerwerk über 6 m Höhe.

Jeder Bestandsschornstein, der durch einen abzureißenden Dachstuhl austritt, erhält natürlich ebenfalls automatisch eine entsprechende partielle Sicherung.

 

Deckenabriss

Werden Decken abgerissen, werden automatisch alle Wände, die unter dieser Decke enden, partiell gesichert. Gleiches gilt für Innentreppen, deren Austritt in der abzureißenden Decke liegt und für alle Schornsteine, welche diese Decken durchdringen.

 

Innengerüste im Bereich partielle Zwangssicherung

Ja, diese Gerüste fallen aus dem Rahmen und NEIN, sie sind nicht immer notwendig UND, basierend auf den Erfahrungen der Kollegen unserer Arbeitskreise, werden diese Gerüste sehr häufig eben auch dann nicht kalkuliert, wenn sie benötigt werden. Darum und nur darum haben wir diese im Bereich der Zwangssicherung angesiedelt und sind uns sicher, dass die maximal drei einzugebenden Festwerte, falls diese berechnet und nicht benötigt werden, es wert sind, dass das Gerüst im „Gegenzug“ eben nicht vergessen wird.

 
Dachinnenbeplankung – Gerüst

Wird bei einem Bestandsdachstuhl die Innenbeplankung NEU erstellt bzw. dort eine hinterlüftete Ebene eingebaut und dies entweder über das Dach gesteuert oder raumweise der Unterbau erneuert, dann wird in diesem Bereich der Boden abgedeckt, eine Holzplatte aufgelegt und ein Rollgerüst zur Erreichbarkeit der Dachschräge kalkuliert.

 

Deckenbeplankung – Gerüst

Wird bei einem Bestandsdachstuhl raumweise der Unterbau erneuert, dann wird in diesem Bereich der Boden abgedeckt, eine Holzplatte aufgelegt und ein Rollgerüst zur Erreichbarkeit der Decke kalkuliert.

 

Außenwände

Dächer

Decken

Hausinnenbereich

Innenwände

Schornsteine

Stützen

Träger

Treppen

Wandscheiben