Abriss + Neubau in einem Projekt Plan/Kalkulation – 1-stufig
Diese Klassifizierung sagt aus sich heraus aus 1-stufig: Es gibt nur einen Plan/Kalkulation für Abriss und Neubau. Andernfalls würde bei 2-stufig – es gibt je einen Abriss-Plan/eine Abriss-Kalkulation und einen Wiederaufbau-Plan/-Kalkulation – im Abriss-Plan/-Kalkulation etwas mit „Abriss“ und im Wiederaufbau-Plan/-Kalkulation etwas mit „Neubau“ klassifiziert werden. --> siehe Herkunft der Informationen. Welche der Klassifizierungen wann angeboten wird, ist eine Entscheidung der Kollegen unserer Arbeitskreise.
Nehmen wir ein Element in der Wand, als Beispiel ein Fenster. Die Klassifizierung „Abriss + Neubau“ wird hier bei 1-stufiger Arbeitsweise angeboten und entspricht damit im Vergleich zur 2-stufigen Arbeitsweise der Klassifizierung „Abriss“ im Abrissplan + der Klassifizierung „Neubau in bestehende Öffnung“ im Wiederaufbau-Plan/der W.-Kalkulation.
In der 1-stufigen Arbeitsweise, welche explizit für weniger komplexe Projekte entwickelt wurde, sind die Einstellungen bei allen Elementen dahingehend eingeschränkt, dass diese eben „nur“ aus diesem einen Element verwendet werden können. Konkret bedeutet dies, entweder Rollladen oder kein Rollladen, entweder Holz- oder Kunststofffenster etc. Natürlich sind die Unterschiede nicht „so gravierend“ und wenn das neue Fenster einen Rollladen erhalten soll, dies in der Planung entsprechend so am Element eingestellt ist, dann wird dies eben auch im Abbruch berücksichtigt und ein vorgesetzter Rollladenkasten eben komplett abgerissen, transportiert und entsorgt kalkuliert. Bei einem Wandeinbaukasten würde das komplette „Innenleben“ abgerissen und entsorgt werden und der Kasten selbst würde verschlossen werden und verbleibt in der Wand. Sie müssten, wenn der Abriss in der Realität ohne Rollladenkasten erfolgen würde, hier also via Festwerte eingreifen oder sich für die 2-stufige Arbeitsweise entscheiden.
Kurz zusammengefasst:
Die 1-stufige Arbeitsweise für weniger komplexe Projekte ist schneller und pauschaler!
In vielen Bereichen, wie bei Wänden, Decken, Balkonen, Geländern, Fassaden und Trägern, sind aus diesem Grund in den Klassifizierungen bereits die Materialien bzw. Materialbereiche beinhaltet. Anders, als bei einem Element wie z.B. Fenster, klassifizieren Sie bei einer Wand z.B. „Neubau + Abriss Mauerwerk“. So ist der Detaillierungsgrad in allen vorstehend aufgeführten Bereichen hier identisch zwischen der 1- und 2-stufigen Arbeitsweise.
Sie sehen anhand dieser wenigen Beispiele, dass es eben eine Entscheidung ist, die sie bauvorhabenbezogen treffen können und genau das war die Idee dieser Entwicklung. Insbesondere, wenn etwas aus sich selbst heraus schon recht komplex ist, dann sollte es auch vereinfachte Wege geben, dies abzubilden.
Die Grundlage für die Klassifizierung „Abriss + Neubau“ ist immer eine Gleichheit bzw. hohe Übereinstimmung zwischen alt = Abriss und neu = Neubau. Bei Bauelementen sind dies Größe und Ausprägung, bei Wänden, Decken und Dächern die Geometrien. Allein aus dieser Ausprägung heraus, ist es in vielen Fällen klar, ob überhaupt die Möglichkeit einer 1-stufigen Arbeitsweise besteht. Hilfsweise testen Sie anhand eines Projektes einmal die Vorteile beider Varianten.
Da wir hier grundsätzlich von Abriss und Neubau sprechen und der Abriss als erstes erfolgt, fangen wir auch damit an.
Vom Großen zum Kleinen
Wird eine Wand abgerissen, so wird dieser Abriss kalkuliert. Die Elemente in dieser Wand werden ebenfalls mit abgerissen, fallen bei den Abrisskosten jedoch ebenso wenig „ins Gewicht“, wie eine Außendämmung oder eine Innenverkleidung. Beim Transport und der Entsorgung hingegen wird dies alles in Materialgruppen bzw. einzeln betrachtet und „sortenrein“ kalkuliert. Das wohl anschaulichste Beispiel für „vom Großen zum Kleinen“ ist der „Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS“.
Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS
Die häufig bei Aufstockungen zur Ausführung kommende Variante, welche lediglich am Dachstuhl eingestellt werden muss, führt dazu, dass das komplette Dach mit seinem gesamten Aufbau, etwaigen Einbauten wie Dachfenstern, mit allen Wänden, die unter ihm enden (und deren Einbauten), als Abriss kalkuliert wird. Häufig kommt hier nicht nur „sprichwörtlich“ der Bagger zum Einsatz. Der Abriss des Dachstuhls wird zwar unterschieden nach Pfetten- und Widerlager-/Binder-Dachstuhl, ansonsten aber in nur einer Position „Komplettabriss Pfetten Dachstuhl als gedämmter, beplankter Warmdachstuhl inkl. Eindeckung“ abgebildet. Die Kalkulation der einzelnen Zeitaufwendungen erfolgt in der jeweils hinterlegten Stücklistenkalkulation:

Wäre der Dachstuhl z.B. nicht gedämmt, würde eine andere Position verwendet werden, in welcher der Abriss der Dämmung in der Stückliste nicht enthalten wäre, etc.
Die Wandabrisse werden beim „Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS“ ebenfalls in eigenen Positionen je Material kalkuliert – diese ist günstiger, als bei einzelnen Wandabrissen – und das war dann auch schon alles. Bei der Entsorgung hingegen, werden alle „mitabgerissenen“ Elemente, jede einzelne Eben des Daches, eventuelle Beplankungen und Dämmungen der Wand je Materialgruppe transportiert und alles „sortenrein“ entsorgt.
Und weiter mit „vom Großen zum Kleinen“
Die vorstehenden zwei Beispiele dürften „vom Großen zum Kleinen“ recht transparent gemacht haben. Dies ist wichtig, da dies eine Grundsatzdefinition ist, die immer gilt. Dies bedeutet eben auch, dass, wenn eine Treppe oder ein Balkon abgerissen wird, dies komplett inkl. Geländer und Beläge erfolgt. Sollen nur das Geländer und/oder die Beläge abgerissen werden, so können Sie dies einzeln einstellen, --> siehe Herkunft der Informationen. Am Balkon oder der Treppe selbst wäre dann eine der Klassifizierungen mit „Bestand“ auszuwählen. Gleiches gilt für Decke und Fußbodenaufbau oder - um nochmal ins Dach zu springen - von Dämmung und Beplankung. Immer dann, wenn das, was abgerissen wird, bedingt, dass etwas anderes mit abgerissen wird, dann erfolgt dies im Abriss zusammen und im Transport und der Entsorgung getrennt.
Natürlich können Sie nur das im „Kleinen“ steuern, was von den Kollegen der Arbeitskreise dafür vorgesehen ist. Ein Beispiel: Wände können die Klassifizierung „Abriss“ oder „Neubau + Abriss“ – immer ergänzt durch das Material – in der Planung erhalten. In der Kalkulation kann zusätzlich je Wandseite, --> siehe Herkunft der Informationen, der jeweilige Aufbau auf der Wand – z.B. Grundputz, Installationsebene, Innendämmung - gesteuert werden. In der Raumklassifizierung können Sie für die Raum-Wandflächen neben den Raumbelägen auch den kompletten Unterbau – z.B. Grundputz, Installationsebene, Innendämmung – steuern. Nicht jedoch die Wand – z.B. „Abriss“ oder „Neubau + Abriss“ – selbst.
Damit sind die relevanten Bereiche Wand, Decke, Dach ebenso, wie Treppe, Balkone und der Innenausbau, angesprochen worden. Eine Besonderheit gibt es noch im Bereich Dach.
Neubau + Abriss + Kniestockerhöhung
„Abriss + Kniestockerhöhung“ stellt die Besonderheit unter Abriss dar. Hier werden neben den Abrissleistungen des Daches – hierfür dürfen Sie sich am vorstehend beschriebenen Dachabriss orientieren – zusätzlich alle an das Dach „angrenzenden“ Wände, um die eingestellte Kniestockerhöhung - natürlich im jeweiligen Wandmaterial – erhöht. Diese Leistungen werden innerhalb der Bestandsleistungen kalkuliert.
Die partiellen Zwangssicherungen für sämtliche Wänden werden ebenso automatisch berücksichtigt wie die Schutzdachkonstruktion für den entfallenden Dachstuhl. Der Schornsteinkopf wird automatisch durch den Dachabriss entfernt und inkl. Kniestockerhöhung neu erstellt. Auch diese Leistung wird innerhalb des Bestandes kalkuliert. Warum dies so wichtig ist, schauen wir uns gleich an einigen Beispielen an. Vorher noch der Abriss der Elemente.
Abriss Elemente
Zum ersten wird der Abriss des jeweiligen Elements, das sich in der Öffnung befindet, kalkuliert. Dort, wo vom Element abhängige Ausführungen, wie z.B. französische Balkone, Rollladen/Jalousie oder Klapp-/Schiebeläden vorhanden sind, immer mit diesen. Dies gilt NICHT für Außen- und Innenfensterbänke. Die Außenfensterbänke stehen in der Abhängigkeit zur Fassade und die Innenfensterbänke zur Innenbekleidung (Installationsebene, Innendämmung etc.). Neben dem Abriss werden natürlich auch der Transport in den entsprechenden Materialgruppen und die „sortenreine“ Entsorgung automatisch kalkuliert.
Alle diese Leistungen werden, wie auch das hier ebenfalls kalkulierte „Aufbereiten der Laibung“, innerhalb der Bestandsleistungen kalkuliert. Partielle Zwangssicherungen betr. Wetterschutz gibt es für die Dach- und Flachdachfenster. Schutzmaßnahmen können elementweise festgelegt werden.
Besonderheit bei Trägern
Beim Abriss von Trägern mit Wandauflager auf Bestandswänden wird neben dem materialbezogenen Abriss, dem Transport und der Entsorgung ebenfalls automatisch - nach dem Abriss und vor dem Neubau - das Aufbereiten des Trägerauflagers innerhalb der Bestandskalkulation berücksichtigt. Warum ist die Frage, wo beim Neubau etwas kalkuliert wird, so wichtig?
Neubau im klassischen Sinn – Branchenmodell - und Neubau im Bestand
Warum ist es wichtig, dies zu unterscheiden? Die Antwort liegt im zeitlichen Aufwand der Arbeitsleistungen und - zum kleineren Teil - in „geringen Materialmengen“ und anderen Bestellprozessen. Häufig wird mit der Leistung die LIeferung des notwendigen Materials direkt an den Sub-/Partnerunternehmer vergeben. Bei der Mitvergabe der Materialien an das ausführende Unternehmen ist daher kalkulatorisch zu berücksichtigen, dass hier eventuelle Rahmenpreisvereinbarungen mit Industrie und Handel nicht greifen. Die eigenen Zeitansätze aus dem „klassischen Neubau auf freiem Feld“ im Bestand zu verwenden, wäre fatal, die Zeitansätze müssen deutlich höher sein.
Nehmen wir als Beispiel für eine eigene Leistung das Dämmen von Dach oder Decke. Sollte dies bei Ihnen standardmäßig „in der Halle“ erfolgen, müssen wir nicht weiter über die hinterlegten Zeitvorgaben reden. Wenn die Dämmung bei Ihnen auf der Baustelle erfolgt, dürfte ebenfalls klar sein, dass bei einem bestehenden, eher nicht von Ihnen selbst gebautem Dachstuhl oder Decke, das nachträgliche Dämmen in einer bestehenden Hausstruktur mit deutlich höheren Zeiten verbunden ist als im koordinierten Ablauf eines Neubaus.
Gehen wir als Beispiel für die Vergabe inkl. Material einfach von klassischen Innenausbauleistungen aus. Eventuell von solchen, die sie sonst auch mal mit eigenen Mitarbeitern ausführen würden, z.B. Holzböden. Sind diese jetzt in einigen wenigen Räumen zu erneuern, kann es gut sein, dass hier die Vergabe von Altbodenabriss und Neuverlegung an einen Bodenleger die sinnvollste Option darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier via „Lieferung frei Baustelle durch Ihren Standardlieferanten“ Ihre übliche Rückvergütung einkalkulieren können, ist eher unwahrscheinlich. Die wenigsten Bodenleger werden sich aktuell auf Aufträge einlassen, bei denen sie am Material nichts verdienen können.
Neubau – Leistungen im Bestand
Neben den vorstehend schon beschriebenen Punkten unter:
Elemente --> Aufbereitung der Laibung
Dach / Neubau + Abriss + Kniestockerhöhung --> Kniestockerhöhung und Schornsteinkopf
Träger --> Trägerauflager
...welches alles Neubau-Leistungen sind, die im Bestand erbracht werden, kommen noch folgende Punkte hinzu.
Fassade
Die im Fassadenbereich festlegbaren Anstriche auf div. Bestandsmaterialien werden hierbei ebenso wie das Gerüst und gedämmte Vorwände (serielle Sanierung) innerhalb des Bestands kalkuliert. Die vorgesetzte Fassade und Dämmung wird im Massivbau innerhalb des Bestands, im Holzbau innerhalb des Branchenmodells kalkuliert.
Wandinnenseiten
Werden die Wandinnenseiten mit Grundputz, Wandbekleidung, Installationsebene oder Innendämmung versehen, dann werden diese Leistungen im Bestand kalkuliert. Gleichzeitig wird automatisch der Abriss der entsprechenden Innenfensterbänke berechnet – inkl. Transport und Entsorgung – und der Neubau der Innenfensterbänke innerhalb des Branchenmodells kalkuliert.
Raum – Wandflächen
Raumweise können die Wandflächen getrennt nach Außenwandinnenflächen und Innenwandflächen mit Grundputz, Wandbekleidung, Installationsebene oder Innendämmung versehen werden. Die getrennte Steuerung ermöglicht, z.B. die Installationsebene auf den Außenwänden gedämmt und die auf den Innenwänden ungedämmt auszuführen. Diese Leistungen im Unterbau der Wände werden im Bestand kalkuliert.
Neubau – klassische Neubauleistungen
Alles andere wird laut Branchenmodell ganz normal in der bekannten Art und Weise in den Neubau-Gewerken mit allen üblichen Einstellungsmöglichkeiten in der Sonderausstattung kalkuliert.