Abriss

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Abriss „nur“ zum Abriss oder zur Vorbereitung des Neubaus

Beide Varianten sind möglich und je nachdem, ob 1-stufig – es gibt nur einen Plan/Kalkulation für Abriss und Neubau – oder 2-stufig – es gibt je einen Abriss-Plan/Kalkulation und einen Wiederaufbau-Plan/Kalkulation – gearbeitet wird, steht Ihnen die reine Klassifizierung „Abriss“ zur Verfügung oder eher „Abriss + Neubau“ oder eine der anderen Kombinationsvarianten mit einem führenden „+“ --> siehe Herkunft der Informationen. Welche der Klassifizierungen wann angeboten wird, ist eine Entscheidung der Kollegen unserer Arbeitskreise.

 

Nehmen wir ein Element in der Wand, als Beispiel ein Fenster. Die Klassifizierung „Abriss“ wird hier bei 1-stufiger Arbeitsweise NICHT angeboten, da unterstellt wird, dass nach dem Abriss eines Bauelements als Ergebnis nicht einfach ein Loch bleibt, sondern dieses entweder geschlossen wird „Abriss + Öffnung schließen“ oder ein neues Element eingesetzt wird „Abriss + Neubau“ oder ein neues Element in einer anderen Größe eingebaut wird „Abriss + Öffnung ändern“.

 

Bei „allen“ anderen Elementen – ohne Öffnungsbezug – ist hingegen der reine „Abriss“ auch bei 1-stufiger Arbeitsweise üblicher Standard. Entscheidend für die notwendigen Abrisszeiten ist immer, was abgerissen wird.

 

Abriss

Wie schon ausgeführt, steht der Abriss je Element in den unterschiedlichen Plan/Kalk Stufen nur dort zur Verfügung, wo dies bautechnisch sinnvoll ist --> siehe Herkunft der Informationen. Die Abrissleistungen, welche hier kalkuliert werden, sind identisch zu denen in Kombinationen mit „+“ weiteren Leistungen wie z.B. „Öffnung schließen“. Lediglich die dort enthaltenen, über den Abriss hinausgehenden Leistungen, sind hier nicht enthalten.

 

Natürlich gilt „vom Großen zum Kleinen“ exakt wie vorstehend beschrieben auch hier für alle Abrissleistungen. Gleiches gilt für die partiellen Zwangssicherungen und die je Element wählbaren Schutzmaßnahmen.

 

In einigen Bereichen sind auch bei „Abriss“ weitere indirekte Leistungen enthalten. So wird beim Fassadenabriss, welcher nach Putz, Putz inkl. Dämmung, Wandverkleidung und Vormauerung/Klinker unterschieden wird, auch automatisch die Fensterbank mit abgerissen. Diese Leistungen werden im Bereich Bauen im Bestand kalkuliert, während die neuen Außenfensterbänke laut Branchenmodell berechnet werden.

 

Beim Abriss von Trägern mit Wandauflager auf Bestandswänden wird ebenfalls automatisch im jeweiligen Wandmaterial das Schließen der Auflager als Neubauleistung in der Bestandskalkulation berücksichtigt.