Abriss + Neubau in einem Projekt Plan/Kalkulation – 1-stufig
Vom Großen zum Kleinen
Wird eine Wand abgerissen, so wird dieser Abriss kalkuliert. Die Elemente in dieser Wand werden ebenfalls mit abgerissen, fallen bei den Abrisskosten jedoch ebenso wenig „ins Gewicht“, wie eine Außendämmung oder eine Innenverkleidung. Beim Transport und der Entsorgung hingegen, wird dies alles in Materialgruppen bzw. einzeln betrachtet und „sortenrein“ kalkuliert. Das wohl anschaulichste Beispiel für „vom Großen zum Kleinen“ ist der „Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS“.
Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS
Die häufig bei Aufstockungen zur Ausführung kommende Variante, welche lediglich am Dachstuhl eingestellt werden muss, führt dazu, dass das komplette Dach mit seinem gesamten Aufbau, etwaigen Einbauten wie Dachfenstern, mit allen Wänden, die unter ihm enden (und deren Einbauten), als Abriss kalkuliert wird. Häufig kommt hier nicht nur „sprichwörtlich“ der Bagger zum Einsatz. Der Abriss des Dachstuhls wird zwar unterschieden nach Pfetten- und Widerlager-/Binder-Dachstuhl, ansonsten aber in nur einer Position „Komplettabriss Pfetten Dachstuhl als gedämmter, beplankter Warmdachstuhl inkl. Eindeckung“ abgebildet. Die Kalkulation der einzelnen Zeitaufwendungen erfolgt in der jeweils hinterlegten Stücklistenkalkulation:

Wäre der Dachstuhl z.B. nicht gedämmt, würde eine andere Position verwendet werden, in welcher der Abriss der Dämmung in der Stückliste nicht enthalten wäre, etc.
Die Wandabrisse werden beim „Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS“ ebenfalls in eigenen Positionen je Material kalkuliert – diese ist günstiger, als bei einzelnen Wandabrissen – und das war dann auch schon alles. Bei der Entsorgung hingegen, werden alle „mitabgerissenen“ Elemente, jede einzelne Eben des Daches, eventuelle Beplankungen und Dämmungen der Wand je Materialgruppe transportiert und alles „sortenrein“ entsorgt.
Und weiter mit „vom Großen zum Kleinen“
Die vorstehenden zwei Beispiele dürften „vom Großen zum Kleinen“ recht transparent gemacht haben. Dies ist wichtig, da dies eine Grundsatzdefinition ist, die immer gilt. Dies bedeutet eben auch, dass, wenn eine Treppe oder ein Balkon abgerissen wird, dies komplett inkl. Geländer und Beläge erfolgt. Sollen nur das Geländer und/oder die Beläge abgerissen werden, so können Sie dies einzeln einstellen, --> siehe Herkunft der Informationen. Am Balkon oder der Treppe selbst wäre dann eine der Klassifizierungen mit „Bestand“ auszuwählen. Gleiches gilt für Decke und Fußbodenaufbau oder - um nochmal ins Dach zu springen - von Dämmung und Beplankung. Immer dann, wenn das, was abgerissen wird, bedingt, dass etwas anderes mit abgerissen wird, dann erfolgt dies im Abriss zusammen und im Transport und der Entsorgung getrennt.
Natürlich können Sie nur das im „Kleinen“ steuern, was von den Kollegen der Arbeitskreise dafür vorgesehen ist. Ein Beispiel: Wände können die Klassifizierung „Abriss“ oder „Neubau + Abriss“ – immer ergänzt durch das Material – in der Planung erhalten. In der Kalkulation kann zusätzlich je Wandseite, --> siehe Herkunft der Informationen, der jeweilige Aufbau auf der Wand – z.B. Grundputz, Installationsebenene, Innendämmung - gesteuert werden. In der Raumklassifizierung können Sie für die Raum-Wandflächen neben den Raumbelägen auch den kompletten Unterbau – z.B. Grundputz, Installationsebenene, Innendämmung – steuern. Nicht jedoch die Wand – z.B. „Abriss“ oder „Neubau + Abriss“ – selbst.
Damit sind die relevanten Bereiche Wand, Decke, Dach ebenso, wie Treppe, Balkone und der Innenausbau, angesprochen worden. Eine Besonderheit gibt es noch im Bereich Dach.