Wenn wir gedanklich einmal ausschließen, dass wir eine Gaube oder einen Quergiebel in einer bereits bestehenden Dachöffnung „NEU bauen“, dann ist der „Neubau in bestehende Öffnungen“ faktisch identisch mit dem „Neubau inkl. neuer Öffnung“, wenn wir alle hier nicht benötigten Abrissleistungen „außen vorlassen“ würden.
Lediglich die in Wänden kalkulierte „Aufbereitung der Laibung“ wird hier zusätzlich kalkuliert. Warum? Wenn wir in eine bestehende Wandöffnung ein neue Bauelement „einbauen“ wollen, dann war dies vorher entweder ein Loch – und da benötigen wir eine Aufbereitung der Laibung ODER es wurde ein „Alt-Element“ abgerissen und auch hier ist die Aufbereitung der Laibung notwendig.