Abriss Elemente
Zum ersten wird der Abriss des jeweiligen Elements, das sich in der Öffnung befindet, kalkuliert. Dort, wo vom Element abhängige Ausführungen, wie z.B. französische Balkone, Rollladen/Jalousie oder Klapp-/Schiebeläden vorhanden sind, immer mit diesen. Dies gilt NICHT für Außen- und Innenfensterbänke. Die Außenfensterbänke stehen in der Abhängigkeit zur Fassade und die Innenfensterbänke zur Innenbekleidung (Installationsebene, Innendämmung etc.). Neben dem Abriss werden natürlich auch der Transport in den entsprechenden Materialgruppen und die „sortenreine“ Entsorgung automatisch kalkuliert.
Alle diese Leistungen werden, wie auch das hier ebenfalls kalkulierte „Aufbereiten der Laibung“, innerhalb der Bestandsleistungen kalkuliert. Partielle Zwangssicherungen betr. Wetterschutz gibt es für die Dach- und Flachdachfenster, Schutzmaßnahmen können elementweise festgelegt werden.