Ist die Treppe vorhanden und soll selbst nicht abgerissen werden, kann das Treppengeländer separat abgerissen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Treppe selbst auf einer der Bestandsklassifizierungen steht. Die Einstellung des Materials als Gefahrenklasse beim Treppengeländer - GFK - führt automatisch zur Berücksichtigung von asbesthaltigen Baustoffen. Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E71 Maßnahmen Treppe
0 - Neubau - inkl. Öffnung |
1 - Neubau in bestehende Öffnung |
30 - Bestand |
31 - Bestand aufbereiten |
32 - Bestand ausbauen + aufbereiten |
10 - Abriss + Neubau |
11 - Abriss + Öffnung schließen |
20 - Abriss |