Treppengeländer - Einzelabriss + Neubau

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Abriss + Neubau in einem Projekt Plan/Kalkulation – 1-stufig

 

Ist die Treppe vorhanden und soll selbst nicht abgerissen werden, kann das Treppengeländer separat abgerissen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Treppe selbst auf einer der Bestandsklassifizierungen steht. Die Einstellung des Materials als Gefahrenklasse beim Treppengeländer - GFK - führt automatisch zur Berücksichtigung von asbesthaltigen Baustoffen. Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

 

Der Neubau wird in derselben Geometrie, jedoch im Standard und in der Detaillierung des Branchenmodells kalkuliert. Es gibt hierbei faktisch keinen Unterschied zu einer "klassischen" Neubaukalkulation. Sollten auf Grund des Abrisses ergänzende oder zusätzliche, vorbereitende Arbeiten nötig sein, so werden diese zusätzlich als "Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand" kalkuliert.

 

Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E71 Maßnahmen Treppe

0 - Neubau - inkl. Öffnung

1 - Neubau in bestehende Öffnung

30 - Bestand

31 - Bestand aufbereiten

32 - Bestand ausbauen + aufbereiten

10 - Abriss + Neubau

11 - Abriss + Öffnung schließen

20 - Abriss

 

Neubau + Abriss Stahlgeländer

 

Neubau + Abriss Glasgeländer

 

Neubau + Abriss Holzgeländer

 

Neubau + Abriss Massivbrüstung