Ist die Treppe vorhanden und soll selbst nicht abgerissen werden, kann das Treppengeländer separat abgerissen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Treppe selbst auf einer der Bestandsklassifizierungen steht. Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Der Neubau wird in derselben Geometrie, jedoch im Standard und in der Detaillierung des Branchenmodells kalkuliert. Es gibt hierbei faktisch keinen Unterschied zu einer "klassischen" Neubaukalkulation. Sollten auf Grund des Abrisses ergänzende oder zusätzliche, vorbereitende Arbeiten nötig sein, so werden diese zusätzlich als "Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand" kalkuliert.
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E71 Maßnahmen Treppe
0 - Neubau - inkl. Öffnung |
1 - Neubau in bestehende Öffnung |
30 - Bestand |
31 - Bestand aufbereiten |
32 - Bestand ausbauen + aufbereiten |
10 - Abriss + Neubau |
11 - Abriss + Öffnung schließen |
20 - Abriss |
Abriss |
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•steigendes Standard-Treppengeländer bei Erhalt der Bestandstreppe abreißen
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Metallgeländer |
•manueller Abtransport |
Mischschrott(1003) |
Neubau - laut Branchenmodell und Einstellungen - |
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❖ Treppengeländer
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Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E77 Maßnahmen Geländer |
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