Ist die Treppe vorhanden und soll selbst nicht abgerissen werden, kann das Treppengeländer separat abgerissen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Treppe selbst auf einer der Bestandsklassifizierungen steht.
Der Neubau wird in derselben Geometrie, jedoch im Standard und in der Detaillierung des Branchenmodells kalkuliert. Es gibt hierbei faktisch keinen Unterschied zu einer "klassischen" Neubaukalkulation. Sollten auf Grund des Abrisses ergänzende oder zusätzliche, vorbereitende Arbeiten nötig sein, so werden diese zusätzlich als "Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand" kalkuliert.
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E71 Maßnahmen Treppe
0 - Neubau - inkl. Öffnung |
1 - Neubau in bestehende Öffnung |
30 - Bestand |
31 - Bestand aufbereiten |
32 - Bestand ausbauen + aufbereiten |
10 - Abriss + Neubau |
11 - Abriss + Öffnung schließen |
20 - Abriss |
Abriss |
||
•steigendes Standard-Treppengeländer bei Erhalt der Bestandstreppe abreißen
|
||
in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Geländer mit Glasfüllung |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Bauelemente mit Glas •Abrollcontainer bis 20m³ für Bauelemente mit Glas |
Bauelemente mit Glas |
Neubau - laut Branchenmodell und Einstellungen - |
||
❖ Treppengeländer
|
||
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E77 Maßnahmen Geländer |
|
|||||||||||||
|
|
|||||||||||||