Wird die Wand in der sich das Garagentor befindet abgerissen, wird das Garagentor dadurch ohne separate Kalkulation von Abrisskosten "mit abgerissen". Wird die Wand, in der sich das Garagentor befindet durch den Dachgeschoss KOMPLETT-ABRISS "mit" abgerissen (dies ist unwahrscheinlich, jedoch nicht auszuschließen) - dafür werden separate, wenn auch günstigere Kosten als beim Einzelabriss kalkuliert - wird das Garagentor ohne separate Kalkulation "mit" abgerissen. Der Abriss des Garagentors selbst wird in Stück je Größe kalkuliert. Die Anpassung der Öffnung wird in Stück kalkuliert und beinhaltet sämtliche Abriss/Neubau/Transport/Entsorgungs - Leistungen in Stücklistenform.
Abriss |
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•Tor bis 2,5 m Abriss
•Tor bis 5,0 m Abriss
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Garagentor |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Bauelemente mit Glas •Abrollcontainer bis 20m³ für Bauelemente mit Glas |
Bauelemente mit Glas |
Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand - |
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❑ Öffnungen in Betonwänden verbreitern
❑ Öffnungen in Holzwänden verbreitern
❑ Öffnungen in Mauerwerkswänden verbreitern
❑ Öffnungen in Wänden in Mischbauweise verbreitern
❑ Öffnungen in Trockenbauwänden verbreitern
❑ nur in Wänden mit Fassade --> Anschlussausbildung an bestehende Fassade bei Öffnungsveränderungen ohne Fassadensanierung
❑ Bestandsöffnung ändern
❑ bestehende bzw. angepasste Laibung für neue Elemente aufbereiten
❑ Öffnungsvergrößerung an Wand antragen
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Register Garagentore - Klassifizierung aus Planung - E88 Maßnahmen |
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Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation
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