Erfolgt kein Dachgeschoss KOMPLETT-ABBRISS, kann die Dachbekleidung separat abgerissen werden, wenn dies NICHT Bestandteil des Dachstuhl- oder des Dachdämmungs-Abrisses sein soll. Sollte in den beiden letzt genannten Fällen hier bei der Bekleidung KEIN Abriss eingestellt sein, so wird die Dachbekleidung vorrangig beim Dachstuhl-Abriss bzw. nachgelagert beim Abriss der Dämmung entsprechend berücksichtigt.
Bei Transport und Entsorgung werden alle abgerissenen Materialien jedoch grundsätzlich separat kalkuliert. Die Einstellung des Materials als Gefahrenklasse - GFK - führt bei Dachbekleidung automatisch zur Berücksichtigung von asbesthaltigen Baustoffen.
Abriss |
||
•separater Abriss der Dachbekleidung inkl. Raumbeläge - ohne Zwischensparrendämmung - unter Beibehaltung des Dachstuhls
|
||
in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Holzverkleidungen an Dächern |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Altholz •Abrollcontainer bis 20m³ für Altholz |
Altholz A II-III |
•Dachbekleidung |
•BigBag (90x90x110) |
asbesthaltige Baustoffe |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Baustoffe auf Gipsbasis •Abrollcontainer bis 20m³ für Baustoffe auf Gipsbasis |
gipshaltige Baustoffe |
|
|
|||||||||
|
Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation ▪Innengerüste |
||||||||