Ist die Treppe vorhanden und soll selbst nicht abgerissen werden, kann der Treppenbelag separat abgerissen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Treppe selbst auf einer der Bestandsklassifizierungen steht.
Der Neubau wird in derselben Geometrie, jedoch im Standard und in der Detaillierung des Branchenmodells kalkuliert. Es gibt hierbei faktisch keinen Unterschied zu einer "klassischen" Neubaukalkulation. Sollten auf Grund des Abrisses ergänzende oder zusätzliche, vorbereitende Arbeiten nötig sein, so werden diese zusätzlich als "Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand" kalkuliert.
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E71 Maßnahmen Treppe
0 - Neubau - inkl. Öffnung |
1 - Neubau in bestehende Öffnung |
30 - Bestand |
31 - Bestand aufbereiten |
32 - Bestand ausbauen + aufbereiten |
10 - Abriss + Neubau |
11 - Abriss + Öffnung schließen |
20 - Abriss |
Abriss |
||
•Treppenbelag der Standardtreppe abreißen und Oberfläche für neuen Belag vorbereiten
•Treppenbelag der Halbgewendelten-/Podest-Treppe abreißen und Oberfläche für neuen Belag vorbereiten
|
||
in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Treppenbeläge Keramik/Stein |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Mischabfälle •Abrollcontainer bis 20m³ für Mischabfälle |
gemischte Bau- und Abbruchabfälle |
Neubau - laut Branchenmodell und Einstellungen - |
||
❖ Treppenbelag
|
||
Kalkulation - Register Treppen & Balkone - E79 Maßnahmen Treppenbelag |
|
|||||||||||
|
Schutzmaßnahmen über Klassifizierung
|
|||||||||||