Der Abriss von Stahlbetonträgern, welcher nach sichtbar und deckenintegriert unterschieden wird, wird je in einer lfdm Position unter Berücksichtigung des Querschnitts kalkuliert. Das innerhalb des "Neubaus" von Bauen im Bestand kalkulierte Schließen der Trägerauflager, wird im jeweiligen Wandmaterial des Trägerauflagers - soweit dieses geometrisch vorhanden war - je Auflager kalkuliert.
Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Der Neubau wird in derselben Geometrie, jedoch im Standard und in der Detaillierung des Branchenmodells kalkuliert. Es gibt hierbei faktisch keinen Unterschied zu einer "klassischen" Neubaukalkulation. Sollten auf Grund des Abrisses ergänzende oder zusätzliche, vorbereitende Arbeiten nötig sein, so werden diese zusätzlich als "Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand" kalkuliert.
Abriss |
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•freiliegenden Stahlbetonträger, nicht deckenintegriert, Querschnitt bis 30cm abreißen
•freiliegenden Stahlbetonträger, nicht deckenintegriert, Querschnitt ab 30cm abreißen
•Abriss von deckenintergierten Stahlbetonträgern
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Stahlbatonträger |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Bauschutt •Abrollcontainer bis 20m³ für Bauschutt |
Bauschutt |
Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand - |
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❑ neues Trägerauflager inkl. normaler Ablastung in Mauerwerks-Bestandswand erstellen
❑ neues Trägerauflager inkl. normaler Ablastung in Beton-Bestandswand erstellen
❑ neues Trägerauflager inkl. normaler Ablastung in Mischbauweise-Bestandswand erstellen
❑ neues Trägerauflager inkl. normaler Ablastung in Holz-Bestandswand erstellen
❑ neues Trägerauflager inkl. normaler Ablastung in Trockenbau-Bestandswand erstellen
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Neubau - laut Branchenmodell und Einstellungen - |
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❖ Träger laut Planung und Einstellung
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Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation
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partielle Zwangssicherung - wird in diesem Bereich berücksichtigt •Baustütze im abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des sichtbaren Trägers •beidseitig in ca. 30cm abstand, Baustütze im Abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des deckenintegrierten Trägers |