Der Abriss von Holzträgern, welcher nach sichtbar und deckenintegriert unterschieden wird, wird in einer Position kalkuliert. Das innerhalb des "Neubaus" von Bauen im Bestand kalkulierte Schließen der Trägerauflager, wird im jeweiligen Wandmaterial des Trägerauflagers - soweit dieses geometrisch vorhanden war - je Auflager kalkuliert.
Balkonabriss wird unterschieden nach Balkonmaterial und Lage. Frei auskragende Balkone werden im Bereich der Bauteile, Balkone über dem Haus im Bereich der Decken kalkuliert. Bei Balkonen über dem Haus wird zusätzlich die Stärke der Balkonplatte als Unterscheidungskriterium berücksichtigt. Der Abriss wird in Fläche und Stück kalkuliert. Beim Abriss sind in diesen Positionen alle Balkondetails - z.B. Geländer, Belag - enthalten. Bei Transport und Entsorgung werden diese jedoch grundsätzlich separat kalkuliert. Nur Balkone über dem Haus können an der Unterseite eine Deckenbekleidung - abhängig von der Balkonkonstruktion - haben. Die Einstellung des Materials als Gefahrenklasse - GFK - führt automatisch zur Berücksichtigung von asbesthaltigen Baustoffen. Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Abriss |
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•freiliegenden Holzbalkenträger, nicht deckenintegriert abreißen
•Abriss von deckenintergierten Holzträger
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Holzträger |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Altholz •Abrollcontainer bis 20m³ für Altholz |
Altholz A II - III |
Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand - |
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❑ Trägerauflager in Mauerwerks-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Beton-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Mischbauweise-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Holz-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Trockenbau-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
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Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation
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partielle Zwangssicherung - wird in diesem Bereich berücksichtigt •Baustütze im abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des sichtbaren Trägers •beidseitig in ca. 30cm abstand, Baustütze im Abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des deckenintegrierten Trägers |