Der Abriss von Stahlbetonträgern, welcher nach sichtbar und deckenintegriert unterschieden wird, wird jeweils in einer lfdm Position unter Berücksichtigung des Querschnitts kalkuliert. Das innerhalb des "Neubaus" von Bauen im Bestand kalkulierte Schließen der Trägerauflager, wird im jeweiligen Wandmaterial des Trägerauflagers - soweit dieses geometrisch vorhanden war - je Auflager kalkuliert.
Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Abriss |
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•freiliegenden Stahlbetonträger, nicht deckenintegriert, Querschnitt bis 30cm abreißen
•freiliegenden Stahlbetonträger, nicht deckenintegriert, Querschnitt ab 30cm abreißen
•Abriss von deckenintergierten Stahlbetonträgern
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Stahlbatonträger |
•manueller Abtransport •Absetzcontainer bis 7,5m³ für Bauschutt •Abrollcontainer bis 20m³ für Bauschutt |
Bauschutt |
Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand - |
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❑ Trägerauflager in Mauerwerks-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Beton-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Mischbauweise-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Holz-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Trockenbau-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
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Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation
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partielle Zwangssicherung - wird in diesem Bereich berücksichtigt •Baustütze im abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des sichtbaren Trägers •beidseitig in ca. 30cm abstand, Baustütze im Abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des deckenintegrierten Trägers |