Der Abriss von Stahlträgern, welcher nach sichtbar und deckenintegriert unterschieden wird, wird jeweils in einer Position Stück je Länge und ab 11 m in einer lfdm Position kalkuliert. Das innerhalb des "Neubaus" von Bauen im Bestand kalkulierte Schließen der Trägerauflager, wird im jeweiligen Wandmaterial des Trägerauflagers - soweit dieses geometrisch vorhanden war - je Auflager kalkuliert.
Bei Transport und Entsorgung wird die eventuelle Verkleidung nicht separat kalkuliert. Für Metalle wird grundsätzlich weder Transport noch Entsorgung kalkuliert, da im Gegenzug die Einnahmen für den Altmetallverkauf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Abriss |
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•freiliegender bzw. verkleideter Stahlträger, nicht deckenintegriert, abreißen bis 2 m Länge
•freiliegender bzw. verkleideter Stahlträger, nicht deckenintegriert, abreißen bis 5 m Länge
•freiliegender bzw. verkleideter Stahlträger, nicht deckenintegriert, abreißen bis 8 m Länge
•freiliegender bzw. verkleideter Stahlträger, nicht deckenintegriert, abreißen bis 11 m Länge
•freiliegender bzw. verkleideter Stahlträger, nicht deckenintegriert, abreißen über 11 m Länge, je Meter
•Abriss von deckenintergierten Stahlträger
•Abriss der Trägerverkleidung inkl. Unterkonstruktion und Verkleidung
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in den Abrisspositionen enthalten: |
Transport |
Entsorgung |
•Stahlträger |
•manueller Abtransport |
Mischschrott(1003) |
Neubau - innerhalb des Bereichs Bauen im Bestand - |
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❑ Trägerauflager in Mauerwerks-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Beton-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Mischbauweise-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Holz-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
❑ Trägerauflager in Trockenbau-Bestandswand nach Entfernen des Trägers schließen
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Schutzmaßnahmen - aus Kalkulation
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partielle Zwangssicherung - wird in diesem Bereich berücksichtigt •Baustütze im abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des sichtbaren Trägers •beidseitig in ca. 30cm abstand, Baustütze im Abstand von 1 m unter Behelfsträger zur alternativen Ablastung für die Zeit des Ausbaus/Abrisses des deckenintegrierten Trägers |